Geldauflagen und Bußgelder
Für die Arbeit des Kinderschutzbundes Freiburg sind die Zuweisungen von Geldauflagen und Bußgeldern sehr wichtig. Mit Hilfe dieser Gelder können wir unsere Projekte durchführen und bedürftigen Freiburger Kindern und Jugendlichen helfen. Sie als Strafrichter*in haben die Möglichkeit, uns mit Ihrer Zuteilung von Geldauflagen und Bußgeldern bei unserer Arbeit zu unterstützen. Gerne verwenden wir das von Ihnen zugewiesene Geld auch zweck- oder projektgebunden.
Unsere Kontoverbindung:
Volksbank Freiburg
IBAN: DE38 6809 0000 0007 8707 01