Begleiteter Umgang

Begleiteter Umgang

Den meisten Eltern, die sich voneinander getrennt haben, gelingt es, ihre Elternpflichten selbständig zu regeln. Und das ist gut so. Denn Kinder sind auf die liebevolle Zuwendung nahestehender Personen angewiesen. Sie brauchen deren Schutz, Fürsorge und Förderung.

Für den Fall, dass der Kontakt des Kindes zum getrennt lebenden Elternteil („Umgangsberechtigte/ Umgangsberechtigter“) aus unterschiedlichen Gründen nicht möglich ist, gibt es unser Angebot des Begleiteten Umgangs.

Was ist Begleiteter Umgang?

In Begleitung einer dritten, neutralen Person trifft das Kind den Elternteil, mit dem es nicht zusammenlebt. In Freiburg findet dies in den Räumen des Kinderschutzbundes, gelegentlich auch außerhalb statt.
Das Angebot ist eine vorübergehende Hilfe. Die Eltern werden dahingehend unterstützt, nach und nach die Umgangsregelung selbst zu gestalten. Die zunehmende Verselbständigung wird beratend begleitet.
Ein Begleiteter Umgang ist eine Chance für getrennt lebende Eltern und ihre Kinder. Er bietet die Möglichkeit, dem Kind den Kontakt zu beiden Eltern zu erhalten oder wieder herzustellen.
Begleiteter Umgang kommt zustande nach Absprache mit dem zuständigen Jugendamt oder durch familiengerichtliche Vereinbarung bzw. Anordnung. Die rechtliche Grundlage für den Begleiteten Umgang ist in §1684 Abs. 4, Sätze 3 und 4 BGB sowie in §1685 BGB festgelegt.

Begleiteter Umgang ist sinnvoll,

  • wenn nach längerer Kontaktpause der Kontakt zwischen Eltern(teil) und Kind wieder aufgebaut werden soll.
  • wenn Kind und Elternteil bisher noch keinen Kontakt hatten und sich gegenseitig kennenlernen möchten.
  • wenn die Kontakte zwischen Kind und Elternteil während eines laufenden Mediations- oder Gerichtsverfahrens oder einer familientherapeutischen Beratung aufrechterhalten werden sollen.
  • wenn wegen Sucht- oder psychiatrischer Erkrankung des umgangsberechtigten Elternteils, Kontakte zum Kind nur in Begleitung möglich sind.
  • wenn das Kind bei möglicher Entführungsgefahr beschützt werden soll.
  • wenn vor dem Hintergrund von häuslicher Gewalt der Schutz des Kindes während der Umgangskontakte gewährleistet werden soll.
  • wenn Kontakte aufgrund eines massiven Elternkonflikts nur durch unabhängige Begleitung ermöglicht werden können.
  • wenn Kontakte nur in geschütztem und sicheren Rahmen möglich sind, weil der Verdacht von sexueller Gewalt gegen das Kind besteht.

Wo findet der Begleitete Umgang statt?

Wir stellen für den Begleiteten Umgang die Räume des Kinderschutzbundes Freiburg zur Verfügung.
Hierfür können unsere Wohnung mit zwei Spielzimmern, einer Küche mit Sitzgelegenheit, einem Bad mit Wickelkommode und eine überdachte Terrasse mit Hollywoodschaukel genutzt werden.
Nach Absprache sind auch gemeinsame Ausflüge in der näheren Umgebung des Kinderschutzbunds möglich. Spielsachen und Bücher für jede Altersstufe sind ausreichend vorhanden.